Grundsätzlicher Versorgungsablauf
Wenn Ihr HNO-Arzt feststellt, dass die Versorgung mit Hörgeräten notwendig und sinnvoll ist, wird er Ihnen eine „Ohrenärztliche Verordnung für ein Hörgerät“ ausstellen. Damit vereinbaren Sie dann einen Termin mit uns.
Rechnen Sie am besten mit mehreren Terminen für die Hörgeräteanpassung.
Der Weg zum Hörgerät
Hörverlust erkennen
Der erste Schritt auf dem Weg zum Hörgerät ist zunächst die Erkenntnis, dass Sie schlecht hören. Das klingt simpel, aber so einfach ist es oft nicht. Da der Verlust der Hörfähigkeit meist langsam voranschreitet, bleibt er von den meisten Betroffenen zunächst unbemerkt. Häufig sind es Partner oder Freunde, die zuerst das Gefühl haben: „Du hörst schwer!“ Betroffene sollten diese Klage ernst nehmen und schnellstmöglich handeln.
Machen Sie einen Hörtest
Für einen ersten Hörtest müssen Sie nicht unbedingt zum Arzt. Auch wir führen kostenlos und unverbindlich einen professionellen Hörtest mit Ihnen durch. Meist ist es eine Frage des persönlichen Geschmacks, ob man zum Arzt oder zum Akustiker geht. Manche Menschen vertrauen einem bekanntem Arzt mehr. Andere wiederum sagen, „Ich bin doch nicht krank“ und gehen deshalb lieber zum Akustiker. Es bleibt Ihnen überlassen, bei wem Sie einen Hörtest machen wollen.
Wenn Sie bei uns einen Hörtest machen und dieser ergibt, dass Sie schlecht hören, sollten Sie jedoch danach trotzdem einen Arzt aufsuchen. Zum einen kann der HNO-Arzt die Ursache der Schwerhörigkeit genau feststellen und zum anderen kann nur er eine Verordnung für Hörgeräte ausstellen. Mit dieser Verordnung gehen Sie dann wieder zum Hörgeräteakustiker.
Beratung beim Hörgeräteakustiker
Mit der Verordnung des HNO-Arztes vereinbaren Sie also einen Termin mit uns. Im horchladen werden Sie eingehend beraten. Es wird genau geklärt, wie Ihre Hörbedürfnisse sind: Arbeiten Sie an einem lauten Arbeitsplatz? Sind Sie vielleicht Musiker? Sind Sie viel auf Reisen? Welchen Sport treiben Sie? Gehen Sie häufig in die Sauna? Sind Sie Brillen- oder Kontaktlinsenträger?
Anhand dessen wird genau ermittelt, welche Hörgeräte für Sie empfehlenswert sind. Die Auswahl ist riesig: ob Im-Ohr-Geräte, Hinter-dem-Ohr-Geräte oder vielleicht eine Hörbrille? Wenn es ein HdO-Gerät ist, kann man wählen zwischen Fixierschirmchen oder einem individuellen Ohrpassstück. Dafür wiederum muss der Akustiker einen Abdruck Ihres Ohres nehmen. Es sind einige Entscheidungen zu treffen, ehe Sie Ihr Hörgerät ausprobieren können. Aber keine Angst, wir beraten Sie bei allen Fragen.
In der Regel können Sie das ausgewählte Hörgerät dann eine Zeit lang kostenlos probetragen.
Beantragung der Kostenübernahme bei der Krankenkasse
Grundsätzlich sind die Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für Hörgeräte zu übernehmen, wenn diese medizinisch notwendig sind. Jedoch müssen Sie diese Kostenübernahme extra beantragen. Das läuft nicht automatisch wie etwa bei der Kostenübernahme von Medikamenten. Zudem ist Verordnung durch einen HNO-Arzt notwendig.
Hier helfen wir Ihnen gern bei der Antragstellung. Wir sind vertraut mit allen Fallstricken, die sich dabei ergeben können und haben wertvolle Tipps für Sie, diese zu umgehen.
Feinanpassung
Nach dem Probetragen und/oder auch nach einer gewissen Gewöhnungszeit erfolgt die Feinanpassung Ihrer Hörgeräte. Wenn Sie erste Höreindrücke sammeln konnten und vielleicht schon die ein oder andere Situation mit dem Hörgerät gemeistert haben, ergeben sich sicherlich noch weitere Fragen oder auch Wünsche und Bedürfnisse.
Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen. Und wir sind Ihnen auch bei der weiteren Anpassung der Hörgeräte behilflich. Vielleicht hörte sich Ihre Lieblingsmusik merkwürdig an? Oder das Telefonieren hat Ihnen Schwierigkeiten bereitet? Da kann ein „Feintuning“ wahrscheinlich Abhilfe schaffen.
Die Gewöhnung an ein Hörgerät kann auch durch Hörtrainings erleichtert werden. Fragen Sie uns.